Nachdem die Mahnwachen in den vergangenen Wochen schon erfolgreich waren, haben sich die sächsichen Piraten auf ihrem Landesplenum dazu entschlossen, noch mehr gegen die Neufassung des JMStV zu unternehmen.
Es wurde also am Wochenende spontan verabredet, sich heute um 17.30 auf der Prager Straße zu treffen, um die Öffentlichkeit über Gespräche und Flyerverteilung über die Neufassung aufzuklären.
Bei Temperaturen weit unter Null Grad Celsius kamen die Dresdner Piraten zusammen und haben bis nach 19 Uhr über 500 Passanten informiert.
Hier noch ein spontaner Videodreh während der Aktion:
Solche Aktionen sind in den nächsten Wochen in ganz Sachsen geplant. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Der 1971 geborene Softwareentwickler Marc Wäckerlin wird zukünftig in Winterthur im Kanton Zürich für die Piratenpartei im Gemeinderat sitzen. Die Piratenpartei erhielt 16.754 aller abgegebenen Stimmen. Damit kann die erst im Juli 2009 gegründete Schweizer Piratenpartei bereits heute einen beeindruckenden Wahlerfolg vorweisen.
"Wir freuen uns, dass die Piraten in immer mehr Ländern weltweit Erfolge feiern können!", meint Michael Schönitzer, politischer Geschäftsführer der bayerischen Piratenpartei.
"Wir hoffen, dass durch diesen Erfolg noch wesentlich mehr Leute in der Schweiz auf die Piratenpartei aufmerksam werden und die Schweizer Piraten auch dort einen rasanten Mitgliederzuwachs verzeichnen werden, wie es schon in Schweden und Deutschland der Fall war.", so Schönitzer weiter.
Auch in der Bundesrepublik vertrauen die Bürger auf die Piratenpartei - in den letzten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen errangen Piraten Sitze in Aachen und Münster.
Für die Schweizer Piraten, die am 28. März 2010 bei der Berner Grossratswahl erstmals auf kantonaler Ebene zur Wahl antreten, ist dies ein wichtiger Meilenstein. Marc Wäckerlin, der künftige Pirat im Grossen Gemeinderat, freut sich über das Ergebnis: "Wir hatten uns keine hohen Ziele gesteckt, da wir kaum finanzielle Mittel und kaum Wahlkampferfahrung hatten. Das Resultat der Gemeinderatswahlen zeigt, dass man uns zutraut, zukunftsgerichtete Lösungen für aktuelle Probleme in den Bereichen Datenschutz, Informationsfreiheit, Urheberrecht und in der Bildungspolitik anzubieten."
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag steht ganz kurz vor seiner Verabschiedung. Ein Staatsvertrag der - wie leider viel zu oft in den letzten Jahren - von unserer Regierung mit heißer Nadel gestrickt wurde, um vordergründig Probleme mit Augenwischerei und Stoppschildwildwuchs zu bekämpfen ohne sich wirklich mit den Ursachen der Problematiken zu beschäftigen, geschweige denn diesen konstruktiv entgegenzuwirken. Show-and-Shine-Politik oder Symbolpolitik, die Gesetze und Verträge erzeugt, welche später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe wieder gerade gebogen werden müssen. Im Fall des JMStV-E kommen dazu noch weitere Faktoren, wie dass er intransparent also hinter verschlossenen Türen und ohne Diskurs mit Netzspezialisten ausgearbeitert wurde. Zudem bereitet er den Weg für Zensurinstrumentalien verschiedenster Art, die uns Piraten erschaudern lassen. Dagegen sind wir Piraten! Darum müssen wir alle Mittel wahrnehmen um Aufklärung zu betreiben und für eine Abwendung des Vertrages kämpfen. Bürger sowie Politiker müssen in Kenntnis gesetzt werden über die dilettantische und gefährliche Art dieses Papiers. Der angekündigte Staatsvertrag kann nur noch von den einzelnen deutschen Landtagen abgelehnt werden. Darum muss jeder Landtagsabgeordnete persönlich angeschrieben, über die vorliegenden Missstände informiert und zum Handeln aufgefordert werden!
Aus diesem Grund haben wir verschiede Grundlagen für Benachrichtigungsschreiben, von Bürgern an ihre Abgeordneten, ausgearbeitet. Zum Beispiel die folgende Informationssammlung für persönliche Anschreiben und danach eine bereits ausgearbeitete Version eines Schreibens, welches direkt ausgedruckt und verschickt werden kann.
Wie kann ich Ändern?!
Wenn Sie noch was ändern wollen, dann beeilen Sie sich, denn die Zeit drängt!
Der JMSTV lässt sich verhindern, indem nur eine einzige Landesregierung diesem Vertrag nicht zustimmt. Und hier kommen Sie ins Spiel: schreiben Sie ihrem Abgeordneten einem Brief! Er muss nicht lang sein, eine kurze Ausformulierung ihrer Meinung reicht vollkommen aus. Sie können auch gerne eine E-Mail verfassen. Eione Liste aller 16 deutsche Landtage und deren Mitglieder sowie die Addresse Ihres Abgeordneten finden Sie hier: http://wiki.piratenpartei.de/DeutscheLandtage
Argumente, die Sie in ihren Briefe gerne benutzen dürfen:
* Internet ist kein Rundfunk und kann auch so nicht behandelt werden. So ist auch das System der Sendezeiten nicht übertragbar und würde zur Verlagerung der Anbieter ins Ausland führen. Global gesehen ist immer irgendwo 24 Uhr.
* Jugendmedienschutz erreicht man nicht mit Gesetzen, sondern mit der Bildung und Förderung von Medienkompetenz. Wir können nicht das Spielen der Kinder auf Fußwegen verbieten, nur weil diese auf die Straße laufen könnten.
* Die Regelung wäre gegen nationales und europäisches Recht, und würde eine massive Wettbewerbsverzerrung für die deutschen E-Commerce-Firmen bedeuten.
* Eine Kennzeichnung von Inhalten im Internet ist logistisch und technisch nicht durchführbar, wenn doch wäre sie auch nur willkürlich, denn es gibt zu wenig objektive Kriterien.
* Ein größeres Problem für den Jugendschutz in Deutschland sind die sogenannten “Snuff-Videos”, die von Jugendlichen per Handy verbreitet werden, oder auch die sogenannten “Schulfhof-CDs” von Extremisten. Diese Beispiele zeigen, dass auch ohne Internet Jugendgefährdende Medien verbreitet werden.
* Die Normenklarheit des Vertragsentwurfes entspricht nicht im Entferntesten der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes. Dies führt auch wieder zur gewollten oder auch ungewollten Willkür.
* Die zuständigen Jugendschutzämter sind heute schon unterbesetzt und sollten nicht mit noch mehr Verwaltungsaufwand beladen werden.
Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung („Labeling“) von Inhalten im Internet lehnen wir ab. Sie ist logistisch und technisch undurchführbar und weltweit nicht sinnvoll durchsetzbar. Zudem ist eine solche Kennzeichnung in vielen Fällen auch willkürlich, da es kaum greifbare und objektive Kriterien zur Einstufung einer Seite, gerade im Altersbereich zwischen 6 und 13 Jahren, gibt.
Die Ziele des Jugendmedienschutzes sind nicht länger primär durch Ge- und Verbote gegenüber Anbietern zu erreichen. Sowohl der Gesetzgeber als auch die zuständigen Behörden müssen sich von dieser Vorstellung verabschieden. Aufgabe des Staates wird es künftig vor allen Dingen sein, in den Schulen Medienkompetenz zu vermitteln. Ansonsten fällt es primär in den Verantwortungsbereich der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder nicht mit bedenklichen Inhalten in Kontakt kommen.
Erich Kästner stellte in der ähnlichen Diskussion 1950 bereits fest:
“Wenn ein Kind auf der Straße spielt, ist es in Gefahr. Ziel der Erziehung und Entwicklung muss ein Leben mit den Gefahren sein. Wenn Jugendliche laut Gesetz erwachsen sind (18), geht kein geheimnisvoller Vorhang auf und erleuchtet den Jugendlichen um plötzlich selbstverantwortlich handeln zu können.
Entweder wir schaffen es unsere Kinder auf diese Gefahren schon in ihrer Entwicklung vorzubereiten oder es kommt zum “kleinen Schock” wenn plötzlich der “Erwachsenenvorhang” fällt.
Glücklicherweise wußten es schon viele Jugendliche (wie wir auch), diese Verbote zu umgehen und uns vorher schlau zu machen. Könnten wir das Versteck spielen nun endlich mal sein lassen?”
Weitere Informationen, sehr ansehnlich aufbereitet, findet Pirat auch noch hier.
Das bereits fertige Anschreiben findet man hier. Darin muss nur noch der Name und die postalische Adresse das eigenen Abgeordneten eingetragen werden. Diese findet sich in dieser Liste.
Am 25.März wird über den JMStV-E entgültig entschieden. Das ist unsere letzte Chance Einfluss zu nehmen. Auf gehts…Klar machen zum ändern!!
Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, lang lebe die Vorratsdatenspeicherung. Spätestens als bei der Verlesung des VDS-Urteils das Wort 'nichtig' fiel, brach bei den Bürgerrechtlern der Jubel aus, jedoch folgte schon bald die Ernüchterung, als die Urteilsbegründung eine Anleitung darstellte, wie man die VDS grundgesetzkonform durchführen könne. Entsprechend viele unterschiedliche Reaktionen gab es, ich habe mich nur auf wenige Konzentriert, darin sind aber auch weitergehende Presseschauen enthalten.
Ein Gutes hat das Urteil aber doch: Die Vorratsdaten müssen gelöscht und dürfen nicht verwendet werden. Bis auf weiteres kann man also wieder einigermaßen unbefangen telefonieren.
Selbstverständlich gab es noch anderes diese Woche (Steuer-CD, ELENA, etc.).
Anlässlich der Einspruchsverhandlung zum Kuh-Patent EP 1330552 unterstützten Mitglieder des Landesverbandes Bayern die leider erfolglose Protestkundgebung der Landwirte am 3. März vor dem Europäischen Patentamt (EPA) im Kampf gegen den Patentwahn auf Tiere und Pflanzen. Aufgerufen zur Protestkundgebung hatten die Initiative Kein Patent auf Leben, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Arche Warder, der Bundesverband deutscher Milchviehhalter (BDM), das Gen-ethische Netzwerk, Greenpeace und Misereor. Die Patentgegner wollen jetzt Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der Einspruchsabteilung des EPA einlegen.
<!--break-->
EP 1330552 vom 24. Januar 2007 ist wohl das erste in Europa auf Milchkühe erteilte Patent und schützt ein Verfahren für die Auswahl von Kühen, die ein mutmaßlich die Milchleistung förderndes Gen in sich tragen, sowie die Genvariante an sich. Das bei einigen Kühen natürlich vorkommende Gen kann auch bei anderen Zuchttieren gentechnologisch eingebaut werden, welche damit ebenfalls unter den Schutz des Patents fallen. Auch wenn der Patentinhaber keine Ansprüche auf die betroffenen Kühe und deren Nachkommen ableiten kann, so kann er doch bei Untersuchungen, welche die Genvariante betreffen, den Viehbesitzern Lizenzverträge diktieren, in denen er letztendlich festlegen kann, dass die patentierten Lebewesen nur mit seiner Erlaubnis gezüchtet werden dürfen.
Die Piratenpartei Deutschland forderte bereits anlässlich der Bundestagswahl 2009 ein generelles Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere und unterstützt die Bauern und Züchter in ihren Forderungen an die Bundesregierung nach einer entsprechenden Verankerung im deutschen oder europäischen Patentgesetz.
Pressemitteilung - Veröffentlicht am 4. März 2010
Die Piratenpartei Deutschland kritisiert die heute vom Deutschen Bundestag eingesetzte Internet-Enquetekommission als "Alibi-Veranstaltung". Deutschland hat keinen Bedarf an weiteren Schwatzrunden zum Thema Internet, sondern netzpolitischen Handlungsbedarf.
<!--break-->
Allein das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Woche zeigt, dass es bereits 5 nach 12 ist. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder wird derzeit ein weiterer Anschlag auf das Internet in Deutschland gestartet, mit dem sich die Kommission nicht beschäftigen darf. Auch heiße "Interneteisen", wie das Abmahnungswesen, stehen nicht zur Diskussion.
Wie überflüssig diese Kommission ist, zeigt sich auch am Schicksal des Vorgängers aus den Jahren 1995 - 98. Wesentliche Papiere und Empfehlungen dieser Kommission, zum Beispiel zu Datenschutz und IT-Sicherheit, sind im federführenden Innenausschuss auch 12 Jahre danach noch nicht behandelt worden.
Scharfe Kritik üben die Piraten auch an der personellen Zusammensetzung der Kommission: Ihr Vorsitzender ist ein CDU-Mann ohne Internetaffinität. Als Provokation wird außerdem die Berufung des SPD-Mitglieds Martin Dörmann empfunden, der für die Durchsetzung des als "Zensursula" bekanntgewordenen Zugangserschwerungsgesetzes verantwortlich war. Damit hat die SPD das in sie gesetzte Restvertrauen verspielt.
»Die Zusammensetzung der Enquete-Kommission bestätigt die Befürchtungen, die wir schon im Vorfeld geäußert haben«, sagt Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. »Es ist offensichtlich, dass die Regierung nach wie vor nicht daran interessiert ist, einen echten Wandel in der deutschen Netzpolitik voranzutreiben. Es handelt sich nur um eine Symbolkommission, die geschaffen wurde, um der Bevölkerung ernsthaftes Interesse vorzugaukeln.«
Zusammen mit anderen Netzaktivisten will die Piratenpartei nun prüfen, ob sie den Bundestag mit Initiativen von außen auf den richtigen Weg bringen kann. Die Gründung einer alternativen Enquetekommission ist geplant.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
In einem Interview mit der Heilbronner Stimme hat der Baden-Württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) „Killerspiele“ als „abartig und gefährlich“ bezeichnet und ein Verbot verlangt. Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechtes wies er jedoch als unbegründet zurück.
Die Piratenpartei Baden-Württemberg lehnt diese aktionistische Forderung nach einem Verbot von Computerspielen entschieden ab. „Ein Verbot sogenannter Killerspiele ist aktionistisch und wirkungslos“, so Sabine Sartore, Bezirkssekretär aus Karlsruhe. „Gewaltverherrlichende Computerspiele sind in Deutschland schon lange verboten; die auf dem Markt befindlichen Spiele werden eingehend von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft und in entsprechende Alterszulassungen eingeteilt. Die einfachste Forderung ist selten die richtige. Computerspiele sind Teil unserer Kultur, und es wird Zeit, dass die Politik dies begreift.“ 2008 wurde der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen als Mitglied des Deutschen Kulturrat aufgenommen.
Werden Kinder zu Mördern oder Amokläufern so liegt es nicht an Computerspielen. Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert daher eine echte Analyse der Ursachen und eine Antwort auf die Frage, wie diese in Zukunft beseitigt werden können. Dass die Landesregierung sich dieser Aufgabe nicht stellen möchte und einen Ausbau der Schulsozialarbeit ablehnt, wirkt hier leider problemverschärfend. Der Deutsche Kulturrat forderte bereits 2008 die verstärkte Vermittlung von Medienkompetenz an den Schulen. Die Piratenpartei stimmt diesem Vorschlag zu. „Besser wäre es, unsere Landesregierung würde ihre Zeit in eine Reform des Bildungssystems investieren und Jugendlichen bessere Zukunftsaussichten ermöglichen“, meint auch Hanno Wagner, stellvertretender Vorsitzender im Landesverband Baden-Württemberg.Es ist tatsächlich geschehen! Das Bundesverfassungsgericht hat gestern, am 2.3.2010, die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erachtet und für nichtig erklärt. Damit sind die aktuell gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen und dürfen nicht mehr genutzt werden.
Doch rollen wir die Geschichte lieber von Anfang an auf:
Die Vorratsdatenspeicherung wurde Ende 2007 von der großen Koalition beschlossen und trat Anfang 2008 in Kraft. Sie erlaubte das massenhafte Abspeichern von Kommunikationsdaten, wie zum Beispiel die Länge von Telefonaten, der Zeitpunkt wann an wen E-Mails verschickt werden und ähnliches. Dagegen reichten rund 34.000 Bundesbürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie argumentierten unter anderem, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen elementare Rechte wie das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verstieße. Außerdem beeinträchtigte sie berufliche, politische und andere Tätigkeiten, die Vertraulichkeit voraussetzen.
An vorderster Front standen natürlich auch die Piraten, die “dank“ der Vorratsdatenspeicherung einen enormen Mitgliederzuwachs verzeichnen konnten, und gaben der Bewegung ein politisches Gesicht. Daher ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts natürlich auch für uns ein sehr positives Ergebnis. Vorstandsmitglied Matthias Brinkmann sagt dazu: "Als Mitzeichner der Massen-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung freue ich mich besonders über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es zeigt mir, dass wir aufpassen müssen, was mit unseren Grundrechten angestellt wird. Aber es zeigt mir auch, dass wir gemeinsam etwas ändern können! Durch die Vorratsdatenspeicherung habe ich angefangen mich politisch zu engagieren. Und bei Stichwörtern wie ELENA, ACTA und INDECT ist es wichtig, dass wir alle uns weiterhin einmischen und sagen, was WIR nicht wollen!"
In diesem Sinne sollten wir auch die negativen Seiten des Urteils betrachten. So widersprachen die Richter nicht ausdrücklich der Vorratsdatenspeicherung, sondern nur der aktuellen Regelung. Das heißt für uns, dass schon bald mit einer neuen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zu rechnen ist.
Holt mal eine halbe Sektflasche aus dem Keller!
Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat gesprochen:
Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.
Dies heißt übersetzt, dass die jetzige gesetzliche Regelung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt und die bisher gespeicherten Daten “unverzüglich” gelöscht werden müssen. Dies heißt aber nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt worden ist. Der Gesetzgeber hat nur den Auftrag erhalten ein neues Gesetz zu schaffen, welches diesem Urteil gerecht wird.
Das Urteil und die Pressemitteilung des BVerG sind hier einzusehen: Urteil des ersten Senats und Pressemitteilung
Die sächsischen Piraten begrüßen dieses Urteil, bestätigt es doch, dass das bestehende Gesetz mit heißer Nadel gestrickt war und mit relativ wenig Sachverstand bei allen Beteiligten zu Stande gekommen ist.
Wir danken allen Klägern, es waren in diesem Fall über 34.000 Einzelkläger, die sich zu einer Sammelklage zusammengeschlossen hatten, die es möglich gemacht haben, heute einen kleinen Sieg zu erringen.
Heute um 10:00 Uhr hat der Vorsitzende des 1. Senats des Bundesverfassungserichts Papier das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung als Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung wegen zahlreicher grober verfassungsrechtlicher Mängel für nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung folgt das Bundesverfassungsgericht den seit langem bekannten Positionen des AK Vorrat und der Piratenpartei und bestätigt damit eindrucksvoll, wer wirksam für Bürger- und Freiheitsrechte in diesem Land einsteht. Die rund 35.000 Klagen gegen das o.a. Gesetz waren der kollektive Aufschrei gegen den Bruch unserer Verfassung. Dieser Aufschrei wurde von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe verstanden.
Nach Rumänien, dessen Verfassungsgericht die aus der Umsetzung der Richtlinie 2006/24 EG dort entstandene Gesetzesgebung als verfassungsfeindlich gekippt hat, und Schweden, dass sich trotz eines Luxemburger Urteils auch gegen die EU-Richtlinie verhält, ist Deutschland nun das dritte Land der EU, in dem es vorerst keine Vorratsdatenspeicherung nach Brüsseler Vorstellungen geben wird.
Nicht im Einklang mit den Verfassungsrichtern in Karlsruhe sehen sich die schleswig-holsteinischen Mitglieder der Piratenpartei mit den Verfassungsrichtern, die die Machart des Gesetzes zwar für so schlecht befinden, dass das Gesetz nichtig ist, dafür jedoch den Gesetzgeber auffordern, ein neues Gesetz zu machen, um damit eben der Richtlinie aus Brüssel zu entsprechen. An Brüssel gerichtet zitieren wir an dieser Stelle gerne ein kluges Wort des SPD-Politikers Thomas Rother, der der Politik bescheinigte, dass ihr der Mut zur Rücknahme wirkungsloser Mittel fehle.
Ein Ansinnen, das nicht ansatzweise den verfassungsrechtlichen Ansprüchen der Mitgliedsländer entspricht, gehört nach unserer Auffassung zu solchen wirkungslosen politischen Mitteln. Wir brauchen so etwas schlichtweg nicht!
Die Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland hat dazu diese Pressemeldung heraus gegeben:
Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig By Daniel Flachshaar Created 2 Mär 2010 - 09:45
Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. März 2010
Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.
»Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre«, so Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei. »Unser Etappenziel ist gemeinsam mit unseren Verbündeten erreicht. Jetzt gilt es, den Schwung auf europäischer Ebene zu nutzen, um die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unrechtmäßig zu erklären, damit die Vorratsdatenspeicherung nicht über diesen Umweg eingeführt werden kann. Das Urteil zeigt, dass die Piratenpartei dringend benötigt wird: als Gegenpol zu den etablierten Parteien im Kampf um die Bürgerrechte. Das wird sich sicher auch bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zeigen.«
»Die Bürgerrechte sind Abwehrrechte gegen einen überbordernden Staat, die über Jahrhunderte erarbeitet wurden,« so Nico Kern, Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Piraten in NRW bei der kommenden Landtagswahl. »Wir Piraten werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Bürgerrechte in Deutschland und Europa endlich wieder die Achtung bekommen, die sie verdienen.«
Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem wurden Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So war es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passten sich der Überwachung an und vermieden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählten zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.
Presserklärung des Bundesverfassungsgerichts
Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts
P.S. Das Bild oben erreichte uns nach Fertigstellung des Artikels und sollte als Satire erkennbar genug sein, oder?
PRESSEMITTEILUNG Karlsruhe, 02.03.2010 – Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe wurden alle im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Gesetze für nichtig erklärt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Die vor allem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angestrebte Verfassungsklage erreichte weit über 35.000 Mitzeichner und war damit die größte Sammelklage, die es in der Bundesrepublik jemals gab.
“Wir hoffen, dass das Urteil und dessen Auswirkungen ein deutliches Warnsignal für die Bundesregierung ist und die Achtung der Privatsphäre sich wieder mehr in den Köpfen der Regierung verankert!”, so Sebastian Bauer, Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei.
Mit dem Urteil wurden alle Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Außerdem müssen alle in ihrem Rahmen erhobenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Dennoch bedauert die Piratenpartei, dass die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung nach wie vor gültig ist und das Gesetz nur in seiner konkreten Ausführung gekippt wurde. Hanno Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei: “Dennoch glauben wir, dass das heutige Urteil eine ausdrückliche Ohrfeige für die Gesetzgebung ist, die Privatsphäre der Bürger zu achten und wir hoffen vor allem, dass dieses Urteil auch europaweit Beachtung finden wird.”
Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. März 2010
Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.
»Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre«, so Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei. »Unser Etappenziel ist gemeinsam mit unseren Verbündeten erreicht. Jetzt gilt es, den Schwung auf europäischer Ebene zu nutzen, um die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unrechtmäßig zu erklären, damit die Vorratsdatenspeicherung nicht über diesen Umweg eingeführt werden kann. Das Urteil zeigt, dass die Piratenpartei dringend benötigt wird: als Gegenpol zu den etablierten Parteien im Kampf um die Bürgerrechte. Das wird sich sicher auch bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zeigen.«
»Die Bürgerrechte sind Abwehrrechte gegen einen überbordernden Staat, die über Jahrhunderte erarbeitet wurden,« so Nico Kern, Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Piraten in NRW bei der kommenden Landtagswahl. »Wir Piraten werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Bürgerrechte in Deutschland und Europa endlich wieder die Achtung bekommen, die sie verdienen.«
Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem wurden Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So war es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passten sich der Überwachung an und vermieden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählten zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bu ndespressestelle der Piratenpartei Deutschland

vor 11 Stunden 56 Minuten
vor 2 Wochen 13 Stunden
vor 2 Wochen 16 Stunden
vor 3 Wochen 5 Tage
vor 4 Wochen 1 Tag